Aktionsplanung 2024

Auf Grundlage der strategischen Lärmkarten 2022 werden die bestehenden Aktionspläne überprüft und überarbeitet. Verantwortlich ist jeweils die für die Lärmquelle zuständige Behörde.

Bei der Erstellung der Aktionspläne besteht für Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Die Frist für Stellungnahmen sowie Kontaktinformationen der jeweiligen zuständigen Behörde sind beim jeweiligen Teil des Aktionsplans angeführt.

Der Aktionsplan Umgebungslärm der unterschiedlichen Lärmquellen setzt sich in Österreich aus Teil-Aktionsplänen zusammen. Vollständige Liste aller Teil-Aktionspläne

Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt auf Basis des Artikels 8 der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. ihrer nationalen Umsetzung. In den Umgebungslärm-Aktionsplänen sollen nicht nur Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, sondern es sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Laut Umgebungslärmrichtlinie sind "Die in den Plänen genannten Maßnahmen ... in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer von den Mitgliedstaaten festgelegter Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen wurden".

Diese Kriterien sind in Österreich beispielsweise die in der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung festgelegten Schwellenwerte für die Aktionsplanung. Für den Inhalt der Aktionspläne sind Mindestanforderungen festgelegt.

Die Aktionspläne sind im Fall bedeutsamer Änderungen der bestehenden Lärmsituation, mindestens aber alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Mit der Verordnung (EU) 2019/1010 wurde der Zeitrahmen für die nächste Überprüfung bzw. Überarbeitung mit 18. Juli 2024 festgelegt. Damit stand ein Jahr mehr als bisher für die Ausarbeitung der Pläne zur Verfügung. Bis 18. Juli 2024 sind die eingegangenen Stellungnahmen von den zuständigen Behörden zu würdigen und die finalen Fassungen der Aktionspläne zu erstellen.

Allgemeine, mehrere Zuständigkeitsbereiche betreffende Stellungnahmen insbesondere von Behörden und Interessensvertretungen können ergänzend an umgebungslaerm@bmk.gv.at gerichtet werden. Von Behörden und Interessensvertretungen übermittelte Stellungnahmen werden hier veröffentlicht.

Eine zusammenfassende sowie eine detaillierte gemeindeweise Betroffenenauswertung finden Sie hier: Betroffenenauswertung Umgebungslärm

 

FAQ - Antworten zu häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Lärmschutzaktionsplanung

Veröffentlicht am 06.03.2024
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