Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Vorarlberg
Der Umgebungslärm-Aktionsplan Teil 9 fällt in die Zuständigkeit des
Amts der Vorarlberger Landesregierung
6901 Bregenz, Landhaus
Bei der Erstellung dieses Aktionsplanes wurde die Öffentlichkeit im Rahmen eines Auflage- und Begutachtungsverfahrens mit einbezogen. Die Veröffentlichung des Entwurfes des Aktionsplanes erfolgte am 22.06.2018 im Amtsblatt. Der Entwurf des Aktionsplanes samt Erläuterungsbericht und die dazugehörigen strategischen Lärmkarten lagen im Internet sowie bei den zuständigen Landesdienststellen in der Zeit vom 25.06.2018 bis einschließlich 06.08.2018 zur öffentlichen Einsicht auf. Im Auflageverfahren sind fünf Stellungnahmen fristgerecht eingelangt und soweit für den Aktionsplan relevant in der Endfassung des Aktionsplanes 2018 berücksichtigt.
Das Land Vorarlberg hat für die maßgebenden Hauptverkehrsstraßenabschnitte, die sich im Zuständigkeitsbereich des Landes sowie der betroffenen Gemeinden befinden, den Aktionsplan 2018 Teil 9 mit Stand Jänner 2019, zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung ausgearbeitet und in der 3. Sitzung der Landesregierung am 22.01.2019 beschlossen.