Bei der Erstellung der Aktionspläne besteht für alle Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Dazu wurden mit den Aktionsplänen auch die Stellungnahmeadressen und Fristen veröffentlicht.
Zum Download werden hier allerdings nur die allgemeinen Stellungnahmen von Behörden und Interessensvertretungen angeboten. Die Stellungnahmen einzelner betroffener Bürger und Bürgerinnen werden nicht veröffentlicht, sind aber seitens der jeweils für die Lärmquelle zuständigen Behörde zu würdigen.
Veröffentlicht am 04.04.2024,
BMK V/11