Grenzwerte und Kennzeichnung für Reifen
Mit zunehmender Geschwindigkeit überwiegt das Abrollgeräusch der Reifen gegenüber dem Antriebsgeräusch des Fahrzeugs. Der Lärm wird ab diesem Zeitpunkt durch Beschaffenheit von Reifen und Fahrbahn bestimmt. Bei neueren Kraftfahrzeugen kann das Antriebsgeräusch bereits bei geringen Geschwindigkeiten vom Abrollgeräusch übertönt werden, die Bekämpfung von Straßenverkehrslärm muss also auch bei den Fahrzeugreifen ansetzen.
Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen sind EU-weit geregelt. Auch die Kennzeichnung aller neuen Reifen bezüglich Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Abrollgeräusch ist verpflichtend. Mit der ab Mai 2021 geltenden Neufassung der Verordnung wurden auch Reifen für Busse und Lkw erfasst. Davor in Verkehr gebrachte Reifen können noch mit dem alten Label nach der Verordnung aus 2009 gekennzeichnet werden.