Geltungsbereich 2007

An die Europäische Kommission wurden im Jahr 2005 die in den Geltungsbereich der Umgebungslärmrichtlinie fallenden Hauptverkehrswege, Flughäfen und Ballungsräume berichtet.

Die berichteten Daten weisen die Hauptverkehrswege, Flughäfen und Ballungsräume aus, welche aufgrund ihrer Verkehrssträrke oder Anzahl der EinwohnerInnen bereits bei der strategischen Lärmkartierung im Jahr 2007 zu erfassen waren.

Die Berichtsdaten von Österreich stehen im Download-Bereich zur Verfügung.

 

Die berichteten Daten kurz zusammengefasst:

1.590 km Autobahnen und Schnellstraßen mit mehr als 6 Mio Kfz/Jahr

863 km Landesstraßen mit mehr als 6 Mio Kfz/Jahr

604 km Schienenstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr

 

Als Ballungsraum wurde Wien mit den angrenzenden Gemeinden Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Maria Enzersdorf, Mödling und Wiener Neudorf berichtet.

 

Als Großflughafen wurde der Flughafen Wien gemeldet.

 

Die Europäische Kommission stellt die Daten aller Mitgliedstaaten zur Verfügung:

Daten aller Mitgliedstaaten

Veröffentlicht am 15.09.2016