Umgebungslärm-Aktionspläne sind alle fünf Jahre zu erstellen. Zusammenfassungen der Pläne sind einerseits hinsichtlich der bereits durchgeführten und andererseits bezüglich der zukünftig geplanten Maßnahmen an die Europäische Kommission zu berichten.
Die Aktionspläne 2019 stehen in der vollständigen Fassung hier zur Verfügung.
Veröffentlicht am 27.06.2019