Der von einer Schallquelle emittierte Schall nimmt mit der Entfernung von der Quelle ab. Für Punktschallquellen beträgt die Pegelabnahme dabei 6 Dezibel je Abstandsverdoppelung, für Linienschallquellen 3 Dezibel.
Zusätzlich zur Pegelabnahme mit der Entfernung haben aber auch die Bodenbeschaffenheit, die meteorologischen Bedingungen und das Vorhandensein von Hindernissen und Reflexionsflächen Einfluss auf die Schallimmission (den an einem bestimmten Ort auftreffenden Schalldruckpegel).
Mit dem Errichten von Lärmschutzwänden wird die Abschirmwirkung von Hindernissen genutzt. Dabei gilt:
- Die Wirkung einer Lärmschutzwand ist umso größer, je näher sie an der Quelle steht.
- Die untersten Meter einer Lärmschutzwand haben die größte Wirkung - die zusätzliche Schirmwirkung bei Erhöhung der Wand nimmt ab, je höher die Wand ist.
- Besteht eine direkte Sichtbeziehung zur Lärmquelle, so hat die Lärmschutzwand keine abschirmende Wirkung für diesen Immissionsort.