Novelle der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung 2019

Umsetzung des EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahrens für Umgebungslärm in Österreich

Um die Vergleichbarkeit der strategischen Lärmkarten innerhalb Europas zu gewährleisten werden alle Mitgliedstaaten in Zukunft die gleichen Rechenmodelle verwenden. Diese wurden gemeinsam von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten erstellt. Das gemeinsame europäische Rechenmodell ist ab der strategischen Lärmkartierung im Jahr 2022 bereits verpflichtend anzuwenden.

Das Rechenverfahren wurde mit der EU-Richtlinie 2015/996 im Anhang II der Umgebungslärmrichtlinie festgeschrieben. Die Umsetzung in Österreich erfolgte durch entsprechende technische Regelwerke und Anpassungen der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung und der rechtlichen Bestimmungen in den Bundesländern.

 

Schallemissionen durch Straßenverkehr:

RVS 04.02.11, Berechnung von Schallemissionen und Lärmschutz, ausgegeben am 1. Februar 2019
 

Schallemissionen durch Eisenbahnverkehr:

RVE 04.01.02, Berechnung von Schienenverkehrslärmemissionen, ausgegeben am 1. Februar 2019
 

Umgebungslärm durch zivilen Flugverkehr:

Lärmbewertungsmethoden für den Bereich Fluglärm entsprechend Kapitel 2.6 bis 2.8 der Richtlinie 2015/996/EU, ausgegeben am 1. Februar 2019 durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

Berechnung der Schallausbreitung von Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr und Schallemissionen durch Aktivitäten auf Geländen für industrielle Tätigkeiten und Zuweisung von Lärmpegeln und Bewohnern und Bewohnerinnen zu Gebäuden:

ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Berechnung der Schallausbreitung im Freien und Zuweisung von Lärmpegeln und Bewohnern zu Gebäuden, ausgegeben am 1. Jänner 2019

 

Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung

Die Anwendung der Rechenverfahren für die strategische Lärmkartierung auf Bundesebene wird in der Bundes-Umgebungs-Lärmschutzverordnung geregelt.

Novelle der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung, Juni 2019

 

Die neuen Rechenverfahren sollen künftig in Österreich im Sinne der Konsistenz in allen Verfahren zur Ermittlung der Lärmbelastung eingesetzt werden.

 

In der Zwischenzeit wurden mit der Richtlinie (EU) 2021/1226 bereits essentielle Fehlerberichtigungen vorgenommen.

 

Veröffentlicht am 12.08.2021