Allgemein gelten die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie Sonn- und Feiertage als Ruhezeit. Generell sollte in den Zeiten erhöhter Ruheerwartung, wie z. B. mittags, auf lärmende Tätigkeiten verzichtet werden. Dass es eine Ruhezeit gibt, bedeutet jedoch nicht, dass in der restlichen Zeit Lärm gemacht werden darf. Es kann regional Unterschiede bei den Ruhezeiten und den erlaubten Tätigkeiten geben. Über die genauen Bestimmungen informiert das jeweilige Gemeindeamt.
Das alltägliche persönliche Verhalten kann dazu beitragen, Lärm zu vermeiden oder zu verringern, z. B. im Straßenverkehr:
- Lärmarm fahren – langsamer fahren: niedertourig, gleichmäßiger und vorausschauend.
- Unnötige Beschleunigungsvorgänge vermeiden.
- Fahrzeugtüren möglichst leise schließen.
- Kurze Wegstrecken mit dem Rad oder zu Fuß zurücklegen.
- Auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
- Unnötige Autofahrten vermeiden.
Mit dem Kauf von regionalen Produkten werden lange Transportwege und damit auch Lärm vermieden.
Beim Verlassen von Lokalen zu später Stunde sollte Rücksicht genommen und Lärm vermieden werden.
Die Toleranzgrenze steigt, wenn bei Festen und Partys die Nachbarn vorher informiert werden.
Zimmerlautstärke bei Fernseher und Radio schont das eigene Gehör und die Nachbarn.
Aber auch der Kauf von "leisen" Haushaltsgeräten kann einen großen Beitrag zur individuellen Lärmvermeidung leisten. Je leiser ein Mixer, ein Staubsauger, ein Geschirrspüler oder ein Rasenmäher ist, desto angenehmer ist seine Verwendung für die persönliche Umwelt. Informationen zum Schallleistungspegel finden sich in Prospekten, Bedienungsanleitungen oder Testzeitschriften. Auch durch die richtige Aufstellung der Geräte kann unnötiger Lärm vermieden werden.