Der Bericht stellt eine Überprüfung der bestehenden Gemeinschaftsmaßnahmen dar, die sich auf Quellen von Umgebungslärm beziehen.
Veröffentlicht am 15.09.2016,
Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
Gemäß Artikel 10 der Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Kommission einen Bericht über die bestehenden Gemeinschaftsmaßnahmen vorgelegt.
Der Bericht stellt eine Überprüfung der bestehenden Gemeinschaftsmaßnahmen dar, die sich auf Quellen von Umgebungslärm beziehen.