Lärmbelastung durch Verkehr und Industrie wird auf EU-Ebene auf Basis der Umgebungslärmrichtlinie erfasst. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erstellung von Lärmkarten und Aktionsplänen.
Die erhobenen Daten dienen auch dazu, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Lärmminderung an der Quelle aufzuzeigen, zum Beispiel EU-Rechtsvorschriften, mit denen Grenzwerte für die Zulassung von Fahrzeugen festgelegt werden.
Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten aber nicht dazu, konkrete Lärmminderungsmaßnahmen zu ergreifen. Für die Festlegung von Grenz- oder Zielwerten für die Lärmbelastung sind nach wie vor die Mitgliedstaaten zuständig.
Öffentliche Umfrage
Die Europäische Kommission hat beschlossen, im Rahmen ihrer Initiative für bessere Rechtsetzung die Richtlinie über Umgebungslärm in Hinblick auf ihre Effizienz zu evaluieren. Mit einem Fragebogen wurden die Ansichten von Bürgern und Bürgervereinigungen, aber auch von allen anderen Interessenträgern zur Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und zum europäischen Mehrwert der Richtlinie über Umgebungslärm eingeholt.
Information der Europäischen Kommission zum Konsultationsprozess